Hallo,
ich habe online dazu leider nichts gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Muss bei einer fristlosen Kündigung zum 01.10. der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge für den Monat Oktober geleistet werden? Und wenn ja voll oder könnte ihn man auf einen Tag runterkürzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Ina
Hallo @Ina84 ,
ich gehe davon aus, dass Sie den Arbeitgeberzuschuss zur BAV oder eine rein arbeitgeberfinanzierte BAV meinen?
Erhält der Mitarbeiter für den 01.10.2025 noch Entgelt und scheidet zum 02.10.2025 aus? Und steht damit im Oktober 2025 ausreichend sv-pflichtiges Entgelt für die Entgeltumwandlung zur BAV zur Verfügung? Dann ist nach meinem Dafürhalten auch der Monats(!)beitrag des Arbeitgebers entsprechend zu entrichten, es sei denn, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung steht etwas anderes zu "Teilmonten".
VG
Hallo,
genau ich meine den Arbeitgeberzuschuss zur BAV.
Der Mitarbeiter erhält noch für den 01.10. Entgelt, Zugang der fristlosen Kündigung war am 01.10. Sv-pflichtiges Entgelt steht zur Verfügung, geht aber aufgrund von Minusstunden, die in Abzug gebracht werden auf einen negativen Auszahlungsbetrag... Zu Teilmonaten, in denen aber eine Lohnfortzahlung besteht, ist leider in der Vereinbarung nichts geregelt.
Danke schon einmal.
Viele Grüße
Ina