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Firmenwagen mit gleichem Kennzeichen

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letzte Antwort am 02.09.2025 09:26:24 von Ina84
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Ina84
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich möchte gerne einen neuen Firmenwagen in Datev Lohn/Gehalt mit gleichem Kfz Kennzeichen bei einem Mitarbeiter hinterlegen und auch noch im laufenden Monat (August) wechseln. Auch kann ich kein tagesgenaues Nutzungsende definieren...

 

Das Programm akzeptiert schon nicht das gleiche Kfz Kennzeichen, ich müsste ja einen anderes Fahrzeugmodell mit Fahrgestellnr. hinterlegen, das klappt schon nicht.

 

Weiß jemand Rat?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

Ina

 

 

lohnhilfe
Meister
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neues Kennzeichen mit Zusatz erfassen, z.B.: "AB-CD99 ab 8/25"

LG
VM
jena
Erfahrener
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Mal mit und mal ohne Leerzeichen zwischen den Buchstaben und den Zahlen. Leider ist ja die Zeichenlänge beschränkt, sodass "ab 08.25" nicht mit hinpasst - zumindest bei LODAS ist das so.

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rschoepe
Experte
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Ich erfasse das Kennzeichen dann einfach mit /2, /3 usw. dahinter. Entsprechend auch bei Rädern, die erfasse ich mit "E-Bike <PNr>" und dann eben /2, /3 …

Mitarbeiter 125 hat dann über die Zeit E-Bike 125, E-Bike 125/2, E-Bike 125/3 uswusf.

Und bei Autos ist dann B-AS 4711 z.B. ein Mercedes, B-AS 4711/2 ein BMW, B-AS 4711/3 ein Audi usw.

wolfram
Aufsteiger
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Ich mache immer einfach ein Leerzeichen zwischen rein 😀

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Noiram1710
Beginner
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Dienstwagennutzung ist grundsätzlich nur für volle Monate abzurechnen. Wird das Fahrzeug gewechselt, muss das überwiegend genutzte aktiviert werden.

Ewa123
Einsteiger
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Einfach Leerzellen setzten oder was dazu schreiben. Je nach Belieben 

 

Tagesgenau ist unnötig weil der Firmenwagen immer für den gesamten Monat berechnet wird. Nicht anteilig 

OlafBräutigam
Einsteiger
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HAllo @Ina84 ,

 

bei einem Wechsel des Firmenwagens innerhalb eines Monats ist entscheidend wie lange welches Fahrzeug genutzt wird. Es wird immer der Wert des Firmenwagens zur Berechnung herangezogen der überwiegend genutzt wird:

 

 

Firmenwagen: Tipps und Hinweise zur Ein-Prozent-Regelung

Häufig entstehen Teilmonate bei einem Fahrzeugwechsel. Auch hier erfolgt aber keine Abweichung von der Monatsregelung; vielmehr ist der Listenpreis des überwiegend zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugs für den gesamten Monat zugrunde zu legen. Bei einem Fahrzeugwechsel zum 10. eines Monats ist also bereits der Listenpreis des neuen Fahrzeugs anzusetzen (BMF-Schreiben vom 22. März 2022, IV C 5 - S 2334/21/10004 :001, Rn. 15)

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/firmenwagen-ein-prozent-regelung-immer-fuer-den-vollen-monat_78_315138.html

 

Gruss

Olaf

 

Ina84
Beginner
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Hallo,

 

vielen Dank für die nützlichen Tipps. Hat geklappt. Und ja, Firmenwagen hab ich erst einen angelegt, und das ist, wie man merkt, nicht mein Spezialgebiet. Deshalb auch danke mit dem Hinweis der überwiegenden Nutzung, deshalb gibt es auch nur die Möglichkeit einen Monat zu hinterlegen...

 

Viele Grüße

 

Ina

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letzte Antwort am 02.09.2025 09:26:24 von Ina84
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