Guten Morgen, eine kleine, aber entscheidende Ergänzung (auch wenn der Fall selten vorkommen mag): Bei Azubis kann der § 616 BGB nicht abbedungen werden, so dass Kindkrank bei Azubis durch den Arbeitgeber zu zahlen ist. https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/ansprueche-von-azubis-kinderkrankengeld-oder-entgeltfortzahlung_242_201810.html Viele Grüße und einen schönen Tag
... Mehr anzeigen