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Arbeitsbescheinigung bei Ausbildungsende

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letzte Antwort am 21.07.2025 18:16:09 von jena
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hilmar
Beginner
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Nachricht 1 von 4
16128 Mal angesehen

Hallo,

wollte bei Ausbildungsende nach bestandener Prüfung die Arbeitsbescheinigung elektronisch über Lodas versenden - bin beim Erfassen der Daten gescheitert. Früher gab es in der Arbeitsbescheinigungen noch den Punkt "es bestand ein Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen der Abschlussprüfung endete" - das ist weggefallen. Gibt es bitte Erfahrungen dazu?

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
13891 Mal angesehen

Hallo Herr Krüger,

die Schlüsselungen, die für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung bei Ausbildungsende nötig sind, werden im Punkt

"Auszubildende: Personaldaten für die Arbeitsbescheinigung für Auszubildende erfassen" in folgendem Info-Dokument beschrieben:

Info-Dokument 1070718 - Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA)

Die Angaben zur Ausbildung werden unter Personaldaten / Beschäftigung / Tätigkeit im Register „Ausbildung" hinterlegt.

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Melanie25
Beginner
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Nachricht 3 von 4
254 Mal angesehen

Hallo, das Ausbildungsverhältnis ist durch die Abschlussprüfung beendet. Ich habe jetzt alles so eingegeben wie es im Datev Hilfeformular steht. Lodas erstellt aber keine Arbeitsbescheinigung. Unter Kündigungsdaten seitens des Arbeitgebers weis ich nicht was ich eintragen soll. Das Ausbildungsverhältnis wird vom Arbeitgeber ja nicht gekündigt, es endet einfach nur. Wenn ich aber keine Angabe stehen lassen in den Feldern Wochen/Monate, zum Monatsende etc. dann bekomme ich keine Arbeitsbescheinigung. 

 

Wie kann ich eine elektronische Arbeitsbescheinigung für einen Azubi ,der seine Ausbildung mit erfolgreicher Abschlussprüfung bestanden hat, übermitteln?

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jena
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
241 Mal angesehen

Steht doch in der Anleitung, Kündigungsgrund „Wählen Sie den Eintrag kraft Gesetzes oder Tarifvertrag.“

 

 

Dank der tollen Neuerung von DATEV bemerkt man Fehlerfassungen ja erst nach 1 Stunde, wenn die Auswertungen zurückkommen. Die Vorschau der Arbeitsbedingung gehört in eine Probeabrechnung, so wie es jahrelang ging!

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letzte Antwort am 21.07.2025 18:16:09 von jena
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