Hallo Zusammen, wenn im Arbeitsvertrag nur der Arbeitnehmer ausdrücklich für sich selber eine AU ab dem 4 Tag beim Arbeitgeber abgeben muss hinterlegt ist und nichts geregelt ist, wenn der Arbeitnehmer wegen dem erkrankten Kind zu Hause bleibt, wie muss dann gemeldet werden? Kinderpflege mit Krankengeld oder Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung? Und was trage ich bei Mandantendaten Sozialversicherung Allgemeine Daten unter Ergänzende Angaben zur bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber bei Erkrankung/Verletzung des Kindes ein? Beste Grüße
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