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Fehler Programm Schwerbehindertenabgabe

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letzte Antwort am 17.03.2025 12:29:24 von Melanie25
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Melanie25
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo, 

 

im Programm Schwerbehindertenabgabe wird mir der Fehler "Prüfen Sie die Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung. Der Mitarbeiter besitzt eine wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitarbeiters, obwohl bei Vertragsform Teilzeitbeschäftigung geschlüsselt ist." Jetzt habe ich nach gesehen, der Mitarbeiter arbeitet 30 Stunden Pro Woche.

Meiner Meinung nach ist der Schlüssel befristet Teilzeit richtig. Oder muss ich bei einer 30 Stunden Woche befristet Vollzeit eingeben? Wie kann ich den Fehler beheben?

 

Best Grüße

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Melanie,

 

wieso Fehler? Normalerweise ist das doch nur ein Hinweis, den man ignorieren kann wenn man alles geprüft und für korrekt befunden hat.

 

Gruß Alma82

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Melanie25
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Alma,

 

lieben Dank für die Rückmeldung. Aufgrund deiner Nachricht habe ich es noch einmal probiert. Jetzt komme ich weiter. Keine Ahnung woran es vorher gescheitert ist. 

 

Besten Dank 

Melanie

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 6
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@Melanie25  schrieb:

Hallo, 

 

im Programm Schwerbehindertenabgabe wird mir der Fehler "Prüfen Sie die Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung. Der Mitarbeiter besitzt eine wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitarbeiters, obwohl bei Vertragsform Teilzeitbeschäftigung geschlüsselt ist." Jetzt habe ich nach gesehen, der Mitarbeiter arbeitet 30 Stunden Pro Woche.

Und die 30 Stunden gelten auch von Januar 2024 an?

 

Meiner Meinung nach ist der Schlüssel befristet Teilzeit richtig.

Teilzeit wird richtig sein.

Die Befristung hat damit aber nichts zu tun.

 

Oder muss ich bei einer 30 Stunden Woche befristet Vollzeit eingeben?

Das wäre nur zu wählen, wenn niemand mehr als 30 Stunden arbeitet, diese 30 Stunden dort im Betrieb dann also als Vollzeit gelten.

 

Wie kann ich den Fehler beheben?

Wie @alma82 schon sagt, ist es ja kein Fehler, sondern nur ein Hinweis.

Ich persönlich korrigiere sowas dann aber zumindest ab 01/25, damit unnötige Meldungen in Zukunft nicht mehr auftreten.

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Melanie25
Beginner
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Nachricht 5 von 6
96 Mal angesehen

Hallo, vielen lieben Dank für die Antworten. Das hat mir weiter geholfen.

 

Beste Grüße

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Melanie25
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Ja die 30 Stunden gelten ab 01/2024.

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letzte Antwort am 17.03.2025 12:29:24 von Melanie25
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