@renek schrieb: Das scheint aber wohl nicht jedem klar zu sein, sonst würde man kaum den BFH damit belästigen 🫣😉 Da sollte ja auch ein schwarzer Anzug über die Werbungskosten laufen. 🤣🤣🤣 Aber wenn die Meldung stört, ich kann die gerne zurück nehmen... Mich stört es nicht. Ich wollte in diesem Zusammenhang einfach nur noch mal klarstellen, dass es sich bei den Kosten aus dem Urteil nicht nur nicht um anrechenbare Fahrzeugkosten, sondern um gar keine Fahrzeugkosten handelt.
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