Durch die Zuordnung passiert in Schritt 1 zunächst mal gar nichts, außer, dass die Person bei euch in der Rechteverwaltung online erscheint. Erst wenn ihr diese Person mit Onlinerechten austattet, ermöglicht ihr dem Vorberater, auf den Belegbestand zuzugreifen, der nun eurer Mitgliedschaft zugeordnet ist. Der Vorberater kann für die genannten Programmteile gar nichts über eure Nummer senden. Für ihn geht es auschließlich darum, im Rahmen des Abschlusses nochmal Zugriff auf die Beleg zu erhalten. https://apps.datev.de/help-center/documents/1027006 https://apps.datev.de/help-center/documents/1024872 Stichpunkt Szenario 2.4
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