Liebe DATEV-Community, wir bekommen die mandantengenutzte Beraternummer eines neuen Mandanten über DATEV LAO übertragen. Der vorherige Steuerberater hat den Jahresabschluss 2023 noch nicht fertig gestellt. Deshalb soll der vorherige Steuerberater eine Berechtigung bekommen über DATEV LAO durch die "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV- Mitgliedschaft". Für den Fall, dass die mandantengenutzte Beraternummer an uns übertragen wurde und der vorherige Steuerberater Zugriff auf unsere DATEV-Mitgliedschaft erhält, haben wir folgende Rückfragen: - Der vorherige Steuerberater hat den Jahresabschluss 2023 fertig gestellt und übermittelt die E-Bilanz sowie die Steuererklärungen und nimmt die Offenlegung des Jahresabschlusses vor. Ist unsere Annahme korrekt, dass die E-Bilanz, die Steuererklärungen und die Offenlegung über die Kanzleiberaternummer des VORHERIGEN Steuerberaters übermittelt werden? Aus Haftungsgründen wollen wir uns absichern, dass die Übermittlung NICHT über unsere DATEV-Mitgliedschaft erfolgt. Hat hier jemand Erfahrungswerte oder kann uns dazu etwas sagen? Wir haben hierzu einen Servicekontakt angelegt, der DATEV-Mitarbeiter konnte uns diese Frage jedoch nicht beantworten. Danke im Voraus!
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