Update: Laut Datev ist die Pfändung komplett richtig erfasst. Der Hinweis (also kein Fehler) diene lediglich dazu, das man den erfassten Pfändungsfreibetrag nochmal überprüft. Auf meine Frage nach der Vergleichsberechnung wurde gesagt, das diese so nicht durchzuführen sei. Andernfalls sollte man einen Juristen dies prüfen lassen, da alles bis zum Pfändungsfreibetrag zzgl. nicht pfändbarer Bestandteile gepfändet sei. Das man die Pfändung auf den Wert in der Tabelle reduziert macht für mich allerdings auch keinen Sinn. Ich werde es jetzt so belassen und dem Mandanten die Überprüfung mittels Fachanwalt empfehlen. Sonst habe ich keine Idee dazu.
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