Hallo zusammen,
ich habe gerade in Lodas eine Unterhaltspfändung neu erfasst und bekommen im Fehlerprotokoll folgenden Hinweis:
Ein automatischer Abgleich des festgesetzten Freibetrages bei Uunterh.pfdg. mit der einschränkenden Wirkung des §850 (1) S. 3 ZPO wird nicht vom Programm durchgeführt.
Bitte prüfen Sie den eingegebenen Pfdg. freibetrag.
Soll das nur ein Hinweis sein, dass ich die im Pfüb genannte Pfändungsfreigrenze prüfen soll?? Verstehe das sonst nicht. Kann mir jdm etwas dazu sagen??
Vielen lieben Dank, vielleicht ist es auch einfach zu heiß
@Andrea_PS schrieb:... im Fehlerprotokoll folgenden Hinweis:
Ein automatischer Abgleich des festgesetzten Freibetrages bei Uunterh.pfdg. mit der einschränkenden Wirkung des §850 (1) S. 3 ZPO wird nicht vom Programm durchgeführt.
Bitte prüfen Sie den eingegebenen Pfdg. freibetrag.
Den Hinweistext kann ich nicht nachvollziehen, weil § 850 Absatz 1 ZPO keinen dritten Satz hat:
VG
Guten Morgen, absolut korrekt, es ist auch der 850 d! (1) S. 3 ZPO, der auf dem Hinweisprotokoll steht. Habe ich gestern falsch zitiert, tut mir leid!
Hallo @Andrea_PS,
vielleicht teilen Sie hier mal die konkreten Zahlen mit, um die es sich handelt und teilen die anonymisierte Berechnung der Pfändungswerte ...
Oder hilft Ihnen dieser Artikel weiter?
Oder aber "Die KA-IEH"? 😉
Auf meine Eingabe bei google: "Beispiele für § 850 d Absatz 1 Satz 3 ZPO" erhielt ich folgende Darstellung:
Erstmal ganz herzlichen Dank! Das geht auf jeden Fall in die richtige Richtung und ich erinnere mich an ein Seminar, in dem gesagt wurde, das die Vergleichsrechnung durchgeführt werden müsse. Ich verstehe allerdings nicht, warum das nicht über die Datev bzw. automatisch abgeglichen wird oder werden kann.
Ich schaue mir meine Berechnung nochmal an und lade diese ggf. auch gleich einmal hier hoch. Besten Dank nochmal!
PostenBerechnung nach Pfüb (§ 850d)Berechnung nach Normaltabelle (§ 850c)
| Nettoeinkommen | 2.590,92 € | 2.590,92 € |
| Unpfändbarer Teil (Freibetrag) | 1.440,75 € (laut Beschluss) | 2.388,33 € (laut Tabelle) |
| Pfändbarer Betrag | 1.150,17 € | 202,59 € |
Update:
Laut Datev ist die Pfändung komplett richtig erfasst. Der Hinweis (also kein Fehler) diene lediglich dazu, das man den erfassten Pfändungsfreibetrag nochmal überprüft.
Auf meine Frage nach der Vergleichsberechnung wurde gesagt, das diese so nicht durchzuführen sei. Andernfalls sollte man einen Juristen dies prüfen lassen, da alles bis zum Pfändungsfreibetrag zzgl. nicht pfändbarer Bestandteile gepfändet sei.
Das man die Pfändung auf den Wert in der Tabelle reduziert macht für mich allerdings auch keinen Sinn. Ich werde es jetzt so belassen und dem Mandanten die Überprüfung mittels Fachanwalt empfehlen. Sonst habe ich keine Idee dazu.