Hallo, Sie haben bei der Abrechnung die Fehlermeldung LN13391 bzgl. Erstellung einer DEÜV-Meldung für das aktuelle Jahr 2020 erhalten. In Ihrem Fall ist dies korrekt. Hier der Auszug aus dem aktuellen Pflichtenheft der ITSG, Version 9.9, Seite 107: "Entgeltlose Monate (Zeiträume) Kriterium 1: Sofern im Meldezeitraum für mindestens einen Kalendermonat weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt vorhanden ist, wird dieser Tatbestand maschinell erkannt und führt zum Ausschluss einer maschinellen Entgeltmeldung [...] Kriterium 2: Sofern im Meldezeitraum für mindestens einen Kalendermonat weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt vorhanden ist, wird empfohlen, einen Fehler in der Abrechnung auszugeben." Da der Mitarbeiter bereits ausgetreten ist, die Urlaubsabgeltung in der Sozialversicherung als Einmalbezug behandelt wird und somit kein "laufendes Arbeitsentgelt" ist, muss in diesem Fall die Fehlermeldung ausgegeben werden.
... Mehr anzeigen