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L&G Nachberechnung ins vorjahr Betr.nr KK nicht mehr gültig

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letzte Antwort am 02.02.2017 09:19:33 von birgitley
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birgitley
Einsteiger
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Guten Morgen,

ich habe eine NB ins Vorjahr (Kalendererfassung EZ März) vorzunehmen. Leider ist ist die Betr.nr  der KK IKK Vereinte nicht mehr gültig ab April.

Datev erstellt aber für diese NB den Beitragsnachweis auf die alte Nr. Die wird aber vom Rechenzentrum nicht akzeptiert, so dass Datev die Sendung aller BN verweigert.

Beim MA ist die neue Betr.nr ab April hinterlegt.

Müsste Datev im Hintergrund nicht automatisch die neue Betrnr erkennen und den Beitrag  März auf die neue Betrnr legen?

Ich finde keine Lösung.

Hat jemand damit Erfahrungswerte oder eine Idee, wie ich die Beiträge auf die neue Betrnr. bekomme.

Der Mandant ist kein Schätzer.

Vielen Dank und schöne Grüße

Birgit Ley

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

vielleicht wäre ein Lösung, dass Sie erst ab 04/16 nachberechnen und den Nachberechnungswert für März in einem Folgemonat berücksichtigen. Sie müssten natürlich prüfen, ob es dadurch zu Verfälschungen bei den Beiträgen (Stichtwort BBG) oder bei der Steuer - ausgerechnet ab April eine andere Steuerklasse - kommt.

Nicht schön, aber vielleicht hilft's...

Viele Grüße

T. Reich

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birgitley
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für Ihren Gedanken, leider ist das keine Ausweichmöglichkeit für mich.

Viele Grüße

Birgit Ley

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 7
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birgitley
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
193 Mal angesehen

Hallo Herr Rohwäder,

leider hilft mir das nicht weiter, trotzdem vielen Dank.

Viele Grüße

Birgit Ley

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Ley,

wenn bei einem Mitarbeiter, hier ab dem Monat April, eine neue Krankenkasse erfasst wird, erkennt das Programm die Verknüpfung zur fusionierten Krankenkasse und
erstellt auch keine Ab- und Anmeldungen wegen Krankenkassenwechsel.

Eine Datenübermittlung der Beitragsnachweise an Krankenkassen, die nicht mehr gültig sind, findet anschließend noch für 6 Monate statt.

Bei einer Nachberechnung kann es sich ergeben, dass noch Beiträge an die vorherige Krankenkasse für die Nachzahlung fällig oder erstattet werden.

Findet diese Nachberechnung nach der Frist von 6 Monaten statt, wird für die nicht mehr gültige Krankenkasse der Beitragsnachweis „auf Papier“ erstellt und die
Werte aus der Nachberechnung können nur noch außerhalb vom System mit der Nachfolge-Krankenkasse abgestimmt werden.

Bitte deaktivieren Sie den Haken „Teilnahme an Datenübermittlung für Beitragsnachweise“ für die „alte“ Krankenkasse.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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birgitley
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Hauch,

vielen Dank für die Antwort.

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letzte Antwort am 02.02.2017 09:19:33 von birgitley
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