hallo, das können wir mit LODAS nicht abbilden. er muss als sv-frei abgerechnet werden in DE. so speziell ist der fall in zeiten mobilen Arbeitens nicht mehr. dann braucht man in AT eine Schattenabrechnung, die dann - wenn es das in AT gibt - die Mehrfachbeschäftigung abbildet. Der Arbeitgeber muss dann die notwendigen Beiträge nach AT abführen und sich beim Träger registrieren. Schattenabrechnung meint, dass darüber Beiträge berechnet und gemeldet werden, aber keine Auszahlung an den MA erfolgt. mögliche AN-Beiträge werden dann in deiner Abrechnung über einen Nettoabzug vom Netto abgezogen. Es handelt sich nicht um eine Einstrahlung, sondern die "gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten". Zur SV kann man gut bei der TK nachfragen oder die DVKA kontaktieren. Eine A1 betrifft immer sämtliche Zweige der SV, weil sie ja bestimmt, welches Recht gilt. Viel Erfolg. Gern leite ich über PN einen Kontakt eines AT-Beraters weiter.
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