Du kannst den gleichen Betrag*, wie über die (steuerfreie) Pauschale gezahlt wird, noch einmal pauschal versteuern (25 %, SV-frei). Darüber hinaus ist es steuer- und SV-pflichtig, ja. Fundstelle müsste ich selbst nachschauen, dass ist gerade bloß aus einem Mandanten, der für Auswärtseinsätze mehr als die Verpflegungspauschale zahlt. * Kürzungen der Pauschale wegen Kostenübernahme für Mahlzeiten betreffen auch den pauschalversteuerten Betrag.
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