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Korrektur Verbraucherinsolvenz

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letzte Antwort am 11.07.2024 10:23:56 von Matthias_Platz
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RikeFritzsche
Beginner
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Liebe Community,

 

ich habe folgendes Problem mit einer Abrechnung. Ein Mitarbeiter ist fälschlicherweise zum 31.05.2024 ausgetreten. Der Austritt wurde im Juni rückgängig gemacht und das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Allerdings wurde die Pfändung mit Austritt 31.05.2024 inkl. Urlaubsabgeltung berechnet und auch an den Insolvenzverwalter überwiesen. Der Urlaub wurde ihm wieder gutgeschrieben und die Urlaubsabgeltung von der Juniabrechnung abgezogen. Nun kommt mir die Pfändung im Juni allerdings sehr hoch vor. Hier müsste doch eigentlich eine Verrechnung mit dem Mai stattfinden, oder? Macht Datev Lohn und Gehalt dies automatisch oder muss ich noch weitere Daten im System erfassen?

 

Vielen Dank für die Hilfe

 

Rike Fritzsche

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
166 Mal angesehen

Wenn Sie beim Mitarbeiter in der Monatserfassung in der Registerkarte Mai 2024 die Urlaubsabgeltung mit Minuszeichen wiederholen, sollte es sich eigentlich korrigieren auf 2 x den alten Pfändungsbetrag für beide Monate. Wenn nicht, denke ich, dass es an nicht richtig erfolgter Stornierung der ELSTAM Abmeldung / SV Meldung liegen könnte.

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RikeFritzsche
Beginner
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Nachricht 3 von 4
108 Mal angesehen

Die Urlaubsabgeltung habe ich in den Mai gebucht. Daran kann es leider nicht liegen. Da der Mitarbeiter ein Stundenlohnempfänger ist, ist der Pfändungsbetrag auch immer unterschiedlich. Die ELSTAM/SV Meldungen sind auch korrekt.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
80 Mal angesehen

Hallo,

 

Ihren geschilderten Sachverhalt können wir pauschal nur schwer beurteilen.

 

Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.07.2024 10:23:56 von Matthias_Platz
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