Liebe Community,
unser Kunde zahlt neben der Verpflegungspauschale auch noch freiwillig eine Tagespauschale in Höhe von 40,00 € bei Auswärtstätigkeiten. Ich frage mich nun, wie ich diese abrechne. Ich tendiere zu steuer- und SV-pflichtig. Bin mir aber nicht ganz sicher. Die Lohnart 9670 scheint mir nicht richtig zu sein.
Vielen Dank für die Hilfe.
Du kannst den gleichen Betrag*, wie über die (steuerfreie) Pauschale gezahlt wird, noch einmal pauschal versteuern (25 %, SV-frei). Darüber hinaus ist es steuer- und SV-pflichtig, ja. Fundstelle müsste ich selbst nachschauen, dass ist gerade bloß aus einem Mandanten, der für Auswärtseinsätze mehr als die Verpflegungspauschale zahlt.
* Kürzungen der Pauschale wegen Kostenübernahme für Mahlzeiten betreffen auch den pauschalversteuerten Betrag.