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Abrechnung Tagespauschale

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letzte Antwort am 06.08.2024 09:48:48 von rschoepe
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RikeFritzsche
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
98 Mal angesehen

Liebe Community,

 

unser Kunde zahlt neben der Verpflegungspauschale auch noch freiwillig eine Tagespauschale in Höhe von 40,00 € bei Auswärtstätigkeiten. Ich frage mich nun, wie ich diese abrechne. Ich tendiere zu steuer- und SV-pflichtig. Bin mir aber nicht ganz sicher. Die Lohnart 9670 scheint mir nicht richtig zu sein.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
90 Mal angesehen

Du kannst den gleichen Betrag*, wie über die (steuerfreie) Pauschale gezahlt wird, noch einmal pauschal versteuern (25 %, SV-frei). Darüber hinaus ist es steuer- und SV-pflichtig, ja. Fundstelle müsste ich selbst nachschauen, dass ist gerade bloß aus einem Mandanten, der für Auswärtseinsätze mehr als die Verpflegungspauschale zahlt.

 

* Kürzungen der Pauschale wegen Kostenübernahme für Mahlzeiten betreffen auch den pauschalversteuerten Betrag.

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letzte Antwort am 06.08.2024 09:48:48 von rschoepe
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