Digitalisierung und Abrechnung-nach-Buchungssatz passen nicht unter einen Hut und das Geschriebene funktioiert so nur in einer DATEV-Umgebung, die ein Buchhaltungsservice regelmäßig nicht hat. Da bleibt es dabei, dass man, wenn man ordentlich arbeiten möchte, zwei Buchungen für eine Rechnung braucht, ansonsten passieren Fehler. Im Zweifel mal beim Steuerberater (m/w/d) um die Ecke schauen, was die dafür verlangen. Nicht weil es dort billiger ist sondern weil es im Zweifel mehr fürs gleiche Geld gibt.
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