Hallo liebe Steuerberater-Community,
dürfte ich euch mal beim Thema Buchungskosten um eure Meinung fragen?
Ich bin Einzelunternehmerin und habe bei meinen beiden letzten Buchhaltern für jeden Beleg 1 EUR Buchungskosten bezahlt.
Mittlerweile bin ich nach Hamburg umgezogen und meiner neuer Buchhalter berechnet mit mit 2 EUR pro Beleg das Doppelte. Seine Begründung in meinen "Worten": Es fallen zwei Buchungsfälle an. Einmal, wenn die Rechnung entsteht (z. B. beim Tanken) und einmal, wenn sie ausgeglichen wird (z. B. beim Bankausgleich).
Beide Varianten machen irgendwie Sinn und jetzt stellt sich mir die Frage, was üblicher ist? Habe ich bisher einfach Glück gehabt und mit 1 EUR zu wenig berechnet bekommen oder ist die neue Variante unüblich und ich bekomme mit 2 EUR hier nun tendenziell zu viel berechnet?
Die Verdoppelung schmerzt mich schon sehr. Wie rechnet ihr das bei euren Mandanten ab?
Danke und liebe Grüße aus Eimsbüttel
Nadine
Da kann ich vermutich nicht groß helfen, da ich nach Gegenstandswerte ( Jahresumsatz oder Jahresausgaben) abrechne. Wäre aber wohl eher bei dem 1,00 EUR.
Nach Buchungssatz kenne ich eigentlich nicht von STB Kollegen sondern nur von Buchhaltungsbüros.
Je Buchungssatz abzurechnen ist m.E. auch schwierig und diffizil , da es gut sein kann das ich für eine Buchung nur 1 min oder weniger brauche es gibt aber auch Buchnungssätze da sitzt man 1 Std. dran.
1 oder 2 Buchungen hier kommt es halt drauf an, wenn ich kreditorisch Buche sprich den Tankbeleg gg. Verbindlichkeiten buche und dann die Bezahlung dagegen habe ich in der Tat 2 Buchungen allerdings kann man wenn man die Bank automatisiert dass automatisch buchen lassen. Wenn ich direkt buche Benzin an Bank habe ich nur 1 Buchung. Beide Systeme sind ok und möglich.
Es steht ihnen immer frei eine Buchhaltungsbüro oder STB zu finden der ggf. billiger anbietet.
Ich kenne ihren Background nicht aber für mich persönlich hört sich das Theme es sind ja 2 Buchungen daher 2 Eur je Buchung gefühlt eher eine Ausrede.
Wir haben in der Spitze einen Mandanten, der uns monatlich mehr als tausend Debitorenbuchungen überlässt, die wiederum über Bank und Zahlungsdienstleister ausgeglichen werden.
Ich sollte die Vergütung überdenken…
Spass beiseite: Diese Abrechnungsmethode war vor Digitalisierung ein probates Mittel zur Aufwandsbemessung und hatte ich früher bei Wahl „der Zehntel“ auch mit einbezogen.
Datensätze, OCR, Automatisierungsservice etc. müssen m.E. nach dem effektiven Zeitaufwand, ggf. In der Zehnteldarstellung, bemessen werden.
Die Aussage, dass man zwei, statt einer Buchung jetzt machen müsse, ist m.E., eine unprofessionelle Aussage.
Kein Thema mit einbeziehen beim Zehntelansatz wie lange braucht es für die Fibu ist aus meiner Sicht doch klar.
Und Spaß beiseite: wenn danach abgerechnet würde 2 EUr je Buchungssatz dann wollten wir alle nur noch online shops ( habe 3 in der Mandantschaft) Vor allem einer hat sehr viele Buchungen ( PN Buchung 124000 p.a. pbzw. 220.000 Journalbuchungen) wäre dann ja ein stolzer Umsatz von min. 248.000 EUR p.a. Tendenz steigen. Allerdings hätte ich das Mandat wohl kein ganzes Jahr.
Ich kann keine einfache Antwort geben.
Buchhalter und Steuerberater sind Berufe mit unterschiedlichen Qualifikationen und unterschiedlichen, rechtlichen Befugnissen.
Das ist so ähnlich (beispielhafter Versuch), als würde man einen Gesellen (Ausbildung) und einen Ingenieur (Studium) preislich und hinsichtlich der Qualifikation miteinander vergleichen.
Der Steuerberater (Ausbildung mit Studium vergleichbar) hat höhere Verpflichtungen, Befugnisse und Hinweis-/Beratungspflichten sowie Haftung und eigene Geschäftskosten als ein Buchhalter, auch schon beim reinen Verbuchen der Geschäftsvorfälle (Auftrag Buchführung).
Tendenziell dürfte der Steuerberater damit einen deutlich höheren Preis verlangen als ein Buchhalter.
Buchführung ist auch nicht Buchführung und Geschäftsvorfall nicht gleich Geschäftsvorfall. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft hat einen vollkommen anderen Anspruch und damit verbundenen Zeitrahmen als der Barkauf von 3 Briefmarken. Eine handelsrechtliche Buchführung einer Kapitalgesellschaft ist nicht mit den Aufzeichungen eines Kleinstunternehmens zu vergleichen. Um nur einige, wenige Beispiele zu nennen.
Die Begründung mit den 2 Buchungssätzen dürfe allerdings nur beim Buchführungspflichtigen valide sein (Einbuchen der Verbindlichkeit / Bezahlen der Verbindlichkeit). Beim 4/3-Rechner ist das zumindest nicht notwendig und liegt in der Entscheidung des Auftraggebers (ob auch als 4/3-Rechner via OPOS gebucht werden soll).
Wie so oft ist die richtige Antwort: Es kommt drauf an.
Ich glaub es wurde schon oft genug gesagt, es kommt auf sämtliche Umstände drauf an.
So gibt es gewisse Rüstzeiten, um überhaupt tätig zu werden, sodass auch bei sehr wenigen/einfachen Buchungen, Auswerten und Kommunizieren mit finanziert werden muss.
Auch wenn viel hinterhergelaufen werden muss, ist ein höherer Satz gerechtfertigt.
Die Argumentation ist meines Erachtens aber ein wenig Obskur, wie wird dann beispielsweise mit Kontoführungsgebühren umgegangen? Sind diese dann mit 1 Euro bepreist? Wird ja niemand Kreditorisch verbuchen.
Am leichtesten wäre wohl bei einem guten Verhältnis mit ehemaligen Buchhaltern hier nach einem Gefühl für Rentabilität und Stundensatz zu fragen, um damit eine Einordnung zu kriegen, wenn man dies gegenüberstellt. Oder extern jemanden draufblicken lassen und drüber sprechen, wie es um Digitalisierung etc steht.
Vielen Dank für Antworten!
Zum Thema Bilanzierungspflicht:
"Die Begründung mit den 2 Buchungssätzen dürfe allerdings nur beim Buchführungspflichtigen valide sein (Einbuchen der Verbindlichkeit / Bezahlen der Verbindlichkeit)."
Wäre es in diesem Fall zwingend notwendig 2 Buchungen zu machen oder ging das (zumindest innerhalb eines Monats) auch hier mit einer Buchung: Benzin an Bank?
Danke!
Habt einen schönen Nikolaustag.
Nadine
Die Buchung "Benzin an Bank" ist sehr oberflächlich gesehen und in manchen Fällen ausreichend.
Aber das Ganze geht dann nicht mehr, wenn periodengerecht (unterjährig) zugeordnet werden soll/muss (GoBD - betriebswirtschaftlich, für Corona-Hilfen o.a.) oder wenn es um den Bilanzstichtag geht (Verbindlichkeit) oder wenn mit der Buchführung auch steuerliche Belange erfasst werden sollen (Vorsteuerabzug) oder wenn es um systematische/organisatorische Fragen oder die Qualität (DUO, OPOS-Buchführung) gehen soll etc. etc. etc.
Kurzum, es kommt darauf an. Ich behaupte mal, in den meisten Fällen sollten man das so nicht machen, sondern immer den Weg über das Erfassen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen per OPOS machen. Auch ist eine Zweiteilung der Vorgehensweise eher fehleranfällig.
@zoomed schrieb:
Wäre es in diesem Fall zwingend notwendig 2 Buchungen zu machen oder ging das (zumindest innerhalb eines Monats) auch hier mit einer Buchung: Benzin an Bank?
Benzin an Bank erfüllt alle gesetzlichen Erfordernisse und solange Zahlung und Leistung am selben Tag sind, kann nichts passieren. Rechnungen, die nicht im Monat der Leistungserbringung gezahlt werden, können Probleme auslösen:
1. Unterjährig: Vorsteuer wird im falschen Zeitraum gezogen. Solange Zahlung nach Rechnung ist, ist das kein Problem, andersherum durchaus.
2. Zum Jahreswechsel: Hier wird es nicht überraschen, dass Abgrenzungen vorzunehmen sind.
Unabhängig von den rechtlichen Erfordernissen funktioniert eine digitale Buchhaltung grundsätzlich am besten, wenn Zahlung und Verbuchung der Rechnung voneinander getrennt werden. Dann kann sich der Automatisierungsservice-Rechnungen austoben, der in der Variante "Benzin an Bank" komplett außen vor bleibt. Deshalb buchen wir alle Mandanten grundsätzlich mit OPOS, auch die Freiberufler, auch weil dadurch der Workflow über alle Mandanten möglichst gleich bleibt.
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Ok, vielen Dank dafür!
Also, wenn die separaten Buchungen Automatisierungen und somit Vorteile für den Buchhalter mit sich bringen, dann ist es aus meiner Sicht aber nicht in Ordnung dafür sogar noch das Doppelte zu berechnen...
Digitalisierung und Abrechnung-nach-Buchungssatz passen nicht unter einen Hut und das Geschriebene funktioiert so nur in einer DATEV-Umgebung, die ein Buchhaltungsservice regelmäßig nicht hat. Da bleibt es dabei, dass man, wenn man ordentlich arbeiten möchte, zwei Buchungen für eine Rechnung braucht, ansonsten passieren Fehler.
Im Zweifel mal beim Steuerberater (m/w/d) um die Ecke schauen, was die dafür verlangen. Nicht weil es dort billiger ist sondern weil es im Zweifel mehr fürs gleiche Geld gibt.
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