Danke für die schnelle Rückantwort. Ich empfehle hierzu auch mal den neusten Podcast von RA Dennis H., der sich intensiv mit dem Thema beschäftigt: Schlussabrechnung: Update 13.5.2024 - Coronabedingter Umsatzeinbruch im Fokus von Recht im Ohr mit Dennis Hillemann (spotify.com) Scheinbar sind auch einige Bewilligungsstellen (vorne weg natürlich die IHK München / Oberbayern) dazu übergegangen, die Coronabedingtheit allein aufgrund einer Branchenzugehörigkeit immer zu verneinen, sofern die entsprechende Branche damals von keinen staatlichen Maßnahmen betroffen war. Beispiel IT: Keine Schließungsanordnungen etc. -> Coronabedingtheit wird intensiv geprüft und eher verneint. Beispiel Einzelhandel oder Gastro: Schließungsanordnung + staatliche Einschränkungen durch 2G/3G -> Coronabedingtheit wird (erstmal) angenommen. Ich wiederhole mich deshalb gerne: Diese (vollkommen willkürliche) Auslegung der damals (mit der heißen Nadel) gestrickten FAQs seitens der Bewillungsstellen zulasten der Unternehmen ist eine bodenlose Frechheit, der man mit entsprechenden Klagen etc. entschieden entgegentreten sollte.
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