Hallo, was ich auch insgesamt sehr merkwürdig finde, ist die Tatsache, dass die Gründe bei der ÜBH3+ vorab angefragt und akzeptiert wurden und in einem (noch unstrittigeren) Zeitraum der ÜBH3 jetzt auf einmal nicht mehr gelten sollen. Ich bin kein Jurist, aber damit dürfte die IHK München nicht durchkommen. Unterfüttert man die Argumentation jetzt noch mit den hochinteressanten Ausführungen von @andrereissig, kann sich die IHK m.M.n. eigentlich nicht mehr rauswinden. Das Schreiben von Luther bezieht sich ja auch insbesondere auf den Förderzeitraum der ÜBH4 (zweites Quartal ab April!) und nicht auf die ÜBH3, ÜBH3+ und ÜBH4 bis zum Quartal1. Dass ab Q2 2022 mit dem Wegfall der Schutzmaßnahmen und anderen Einflüssen (Krieg!) etwas strengere Kriterien zur Coronabedingtheit angenommen werden müssen, kann ich sogar seitens der Bewilligungsstellen nachvollziehen. Das gilt aber für ihren Fall nicht. Halten Sie uns gern hier auf dem Laufenden, wie der Fall ausgegangen ist. Mit besten Grüßen
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