@Anna-Maria schrieb: ......Arbeitserlaubnis liegt vor. Aufenthaltsgenehmigung liegt ebenfalls vor bis Mitte des Jahres 2024. Nun zu meiner Frage. Was mache ich mit der Sozialversicherung bzw. Krankenkasse? Löhne werden mit Lohn und Gehalt abgerechnet. Ganz normal mit den üblichen SV-Merkmalen bei einer GKV anmelden, wie jeden anderen AN.
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