Hallo Greese, was wäre, wenn der Notartermin nicht am Anfang eines Monats wäre, sondern z.B. am 15. des Monats. Müsste der Geser-GF dann mit der bisherigen Personalnummer am 14. abgemeldet werden und am 15. als sozialversicherungspflichtiger Angestellter wieder angemeldet werden? Beste Grüße
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