Hallo zusammen, bei einem MA, der Anfang Juni bei uns gestartet ist, haben wir nun den Fall, dass die Minijob Verdienstgrenze überschritten wurde. Soweit ich verstanden habe, kann man diese 1-2 x im Jahr (wenn es unvorhersehbar war) überschreiten. Was mir aber unklar ist, ob und wie ich die ersten 5 Monate des Jahres betrachte, da diese ja bei einem anderen AG liefen. Aber um zu wissen, ob wir die Grenze nochmals überschreiten können, müsste ich doch wissen, ob der AG das vorher auch schonmal getan hat oder nicht. Oder sehe ich das falsch? Wir würdet ihr vorgehen? Vielen Dank für euren Input & Grüße
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