Hallo zusammen,
wir zahlen im Bereich Verkauf Ausgleichszahlungen bei Abwesenheit für den Bonus, den die MA in dieser Zeit ja nicht erwirtschaften können. Nun haben wir einen Mitarbeiter, der Bildungsurlaub hatte, und für mich ergibt sich die Frage, ob man als AG während dieser Zeit auch zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist.
Gehalt bekommt er natürlich für den Zeitraum des Bildungsurlaubes.
Ich freue mich auf Rückmeldung, falls sich hier jemand auskennt.
Besten Dank & Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bildungsurlaub ist Ländersache, daher müsstest du als erstes in das Bildungsurlaubsgesetz schauen für das Bundesland, in dem der AN seinen Tätigkeitsschwerpunkt hat. Da müsste es entsprechende Regelungen geben.
Für Hessen gilt z.B., dass (siehe Absatz 2) das Bundesurlaubsgesetz mit den §§ 9, 11 und 12 Anwendung findet (demnach Lohnfortzahlung des Durchschnitts der letzten 13 Wochen vor der Maßnahme):
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!