Hallo, das sieht mir sehr danach aus, dass Sie eine Umrechnungsformel im Einsatz haben, die Kürzungen so berechnet, dass volle Kalendermonate generell mit 30 Tagen (d.h. unabhängig von der tatsächlichen Tagesanzahl) veranschlagt werden. Bei der Umrechnung im Februar 2017 (=28 Tage) und der Verwendung von Resttagen kommt es dann zu Resttage im Monat (hier 28-1 = 27!!) x zu bezahlende Monatsvergütung (hier 680 €) 30 Tage (pauschaler Ansatz für vollen Monat) Das führt im Februar logischerweise zu der Kürzung um 68,00 € !! Bei der AAG-Erstattung rechnet das Programm ebenfalls pro Tag die 22,67€ ( = 1/30 von 680€) aus, multipliziert diese aber mit der Zahl der LFZG-Tage (= 27 !!), so dass das so gesehen passt. Wenn dieses (mathematisch korrekte) Verhalten der LOHN-Anwendung nicht gewünscht ist, müssen Sie eine andere, für Ihre Zwecke passende Umrechnungsformel auswählen. Das kann dann aber auch Auswirkungen auf die AAG-Berechnung nach sich ziehen - von daher sollten Sie vielleicht das Thema mit der zuständigen Kasse klären. Oder aber, Sie buchen den Differenzbetrag über Bewegungsdaten hinzu - die werden nämlich nicht umgerechnet! Gutes Gelingen ... R. Hein
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