Sofern Sie keine „Vollfreigabe“ durch den StB haben nicht. Wenn die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und DATEV so gestaltet ist, dass Sie selbst mit DATEV in Kontakt treten dürfen, bekommen Sie zumindest die erforderlichen Informationen. Über die Vertragsbeziehung entscheidet allerdings auch der Steuerberater (bzw. hat er das schon entschieden) - Stichwort: mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft. Sie sollten m. E. nochmals das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen. Ggf. benötigt dieser Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Anforderung. Ihre Anforderung ist übrigens „standard“ und keinesfalls außergewöhnlich.
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