Hi, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Habe einen Mitarbeiter bei dem ich jetzt bei Aprilabrechnung erfahren habe, dass er ab dem 01.03.23 eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Also habe ich diesen Mitarbeiter rückwirkend korrigiert. Bis zum 28.02. war er dann in K6 (Krankengeld) und ab dem 01.03.23 mit ER im Kalender geschlüsselt - BGRS und alles, was angepasst werden müsste, habe ich auch angepasst. Die BA erwartet jetzt für diesen Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung in elektronischer Form. Da kein Austritt erfasst wurde ist das Feld aber ausgegraut. Ich habe gelesen, dass man in besonderen Fällen die Arbeitsbescheinigung auch ohne Austritt erstellen lassen kann. Geht dies auch bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente, wo das Arbeitsverhältnis ja weiterhin besteht und wie muss ich hier vorgehen. Der Mandant steht noch im April auf abgerechnet, weil der der Monatsabschluss immer zeitversetzt gemacht wird. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten 🙂
... Mehr anzeigen