Guten Morgen,
unser Mitarbeiter erhält eine Übungsleiterpauschale von 200,00 Euro. Er wurde angelegt mit Personengruppe 109=Geringfügig Beschäftigte nach §8 Abs.1 Nr.1 SGB IV und Beitragsgruppenschlüssel KV=6, RV=5, AV=0, PV=0.
Nun gab es von der Versicherung wo er Familienversichert ist die Rückmeldung, dass diese Verschlüsselung nicht korrekt ist und das es so nicht über die Knappschaft laufen darf... aber wie soll ich den MA denn sonst verschlüsseln?
Viele Grüße!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn es eine echte Übungsleiterpauschale (Sportverein, Lehrtätigkeit, etc.) ist, ist diese komplett Steuer- und SV-frei. Das sollten Sie zunächst prüfen. --> Die Folge: Personengruppe 190 (nur unfallversicherungspflichtig) und BGRS 0000.
Wenn es dagegen ein echter Minijob ist, wird die Familienversicherung eine private Krankenversicherung (PKV) sein.
Daher ist eine Beitragsabführung an die PKV oder auch an die Bundesknappschaft (eine GKV) nicht erlaubt. --> BGRS ist in diesem Fall 0500. Für die nächste DRV-Prüfung sollte eine Kopie der PKV-Karte bei den AN-Unterlagen sein.
Gruß
C. Rohwäder
Moin,
nach meiner Kenntnis sind Übungsleiter auch in der Unfallversicherung nicht meldepflichtig. Die Übungsleiterpauschalen gehören nach § 1 Absatz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverodnung nicht zum Arbeitsentgelt.
Auch im Entgeltkatalog der DGUV wird die Übungsleiterpauschale als nicht uv-pflichtig angegeben.
Wir schlüsseln die Übungsleiter daher mit Personengruppe 900 und nehmen den Haken bei "Unfallversicherungspflicht" raus.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Und welchen Mitarbeitertyp?
Hallo Community,
@Herr Lutz: Danke Ihnen für die Unterstützung.
Sie können mit der zuständigen Krankenkasse abklären, welcher Arbeitnehmertyp hier anzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
muss für die Übungsleiterpauschale eine neue Lohnart angelegt werden?
In den Lohnarten von Datev kann ich diese nicht finden.
Können Sie mir einen Rat geben was bei Anlage dieser Lohnart beachtet werden muss?
Vielen Dank!
Viel Grüße
Hallo,
da auch lohnsteuerrechtlich die Übungsleiterpauschale von monatlich (2400 € : 12 😃 200 € nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört, handelt es sich einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, wenn für die nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Tätigkeit nicht mehr als 650 € monatlich gezahlt wird.
Eine automatische Prüfung der Einhaltung der Freigrenze findet im Programm nicht statt. Dies ist manuell zu tätigen und durch Schlüsselung der Steuer-/SV-Behandlung der verwendeten Lohnart selber zu steuern.
Eine Anleitung zur Anlage von geringfügig Beschäftigten finden Sie im Dokument 1080365 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo ihr Lieben,
muss man eine Lohnabrechnung für einen ehrenamtlichen Übungsleiter erstellen? Der Übungsleiter würde im Monat 240,0€ erhalten (3000 : 12 = 250).
Hallo,
rechtlich können wir Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben.
Vielleicht hilft Ihnen das Dokument 5300232 - Ehrenämter im LexInform weiter.
Andernfalls können Sie sich bei Bedarf bei einer Krankenkasse erkundigen.
Fall1: Der Jahresverdienst als Übungsleiter bleibt unter 3.000,00 €
Wer im Jahr weniger als die 3.000,00 € verdient, muss nicht im Lohnprogramm erfasst werden.
LAUT: https://hilfe.quick-lohn.de/index.html?uebungsleiter.htm
Schönen guten Morgen Herr Lutz,
darf ich fragen, welchen Arbeitnehmertyp Sie bei sich verwenden, wenn Sie mit PGR 900 abrechnen?
Liebe Grüße
Felix Kadel
Hi Felix,
bei der Personengruppe 900 rechne ich die Übungsleiterpauschale sowie das Schülerpraktikum ab.
LG
Hi Max,
aber ich hatte nach dem Arbeitnehmertyp gefragt.
Hier hatte ich jetzt Angestellte gewählt.
LG Felix
Sry. 😁
Habe auch den Arbeitnehmertyp 1 "Angestellte" genommen.
LG
Bei AN-Typ "Angestellter" geht DATEV ja von Abrechnung auf LSt-Merkmalen aus. Dann hat man das Problem mit der ELStAM-Anmeldung. Solange der FB nicht überschritten wird, muss das ja nicht sein.
Wir nutzen dann einfach "geringf. Beschäftigung mit Pauschalversteuerung". Die Abrechnung erfolgt dann mit einer Lohnart lst-/sv-frei, so dass keine Pauschalsteuer berechnet wird.
Wichtig vielleicht noch: Die Pauschalsteuer im Bereich "Steuer" nicht auf 2% einstellen. Das führt m.E. auch zu Fehlermeldungen, da hierfür ja pauschale RV erforderlich ist.
Hi,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich das so mache, bekomme ich beigefügte Hinweise, egal wie ich es von der Pauschalierung einstelle.
Muss ich diesen Hinweis dann einfach so hinnehmen?
LG Felix Kadel
@FelixK schrieb:
Muss ich diesen Hinweis dann einfach so hinnehmen?
In LODAS kriege ich den Hinweis einmalig (oder ggf. auch noch mal bei Stammdatenänderung für den AN). Das hielt ich für ausreichend und nicht weiter tragisch.
Wie dies in LuG aussieht, weiß ich nicht. Aber wenn die Meldung mtl. kommt, ist das natürlich schon störend...
Leider bietet DATEV ja noch immer keine Möglichkeit an, Übungsleiter im Programm einzurichten, so dass die Pauschale automatisch überwacht wird...
Vielen Dank, da es ja nur ein Hinweis und kein Fehler ist, könnte man es einfach im Blick behalten, aber wäre schon schön, wenn es da von Datev Seite eine Lösung gäbe.
Liebe Grüße
Felix Kadel
Super, vielen Dank