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Abrechnen Übungsleiter ohne Steuer-ID / Fehler Erstellen Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 23.05.2023 13:12:36 von Selina_Heubeck
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FelixK
Beginner
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Hi, 

 

ich rechne schon seit einigen Jahren für einen meiner Mandanten Übungsleiter mit der sv-/st-freien Übungsleiterpauschale ab. Hierfür hatte ich bei der Steuerklasse die 0 hinterlegt und es wurde keine ELSTAM-Anmeldung vorgenommen. 

 

Das Programm hatte mir in den vergangenen Jahren immer die Lohnsteuerbescheinigung - auf der natürlich nichts stand - auch ohne Steuer-ID erstellt. 

 

Jetzt bekam ich angehängte Fehlermeldungen bei Abmeldung zweier Mitarbeiter. 

 

@DATEV: Hat sich hier etwas geändert oder wie muss ich vorgehen, damit das funktioniert und alles erstellt werden kann?

 

Liebe Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
388 Mal angesehen

Hallo,


auch nichtmeldepflichtige Arbeitnehmer (z. B. in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland), welche bislang keine Steuer-ID vom BZSt zugeteilt bekommen haben, können seit dem 01.01.2023 über einen "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen ID-Nummer für nichtmeldepflichtige Personen durch das Finanzamt" bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt (Betriebsstätten-Finanzamt) eine Steuer-ID beantragen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

 

Die erstmalige Zustellung einer ID-Nummer kann auch durch den Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung ist die Bevollmächtigung durch den Arbeitnehmer. Für die Bevollmächtigung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Allerdings muss diese eindeutig sein (festgehalten in Schriftform).

 

Der Arbeitgeber sollte am besten bilateral mit dem Finanzamt klären, wie in den jeweiligen Ausnahmefällen vorzugehen ist. Unter Umständen ist es auch möglich, dass die ID-Nummer mit Vorlage einer Bevollmächtigung an den Arbeitgeber zugestellt werden kann.

 

Hierfür gibt es seitens der Finanzämter folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/FAQ/faq_node.html#js-toc-entry3

 

In Lohn und Gehalt wird seit der Jahreswechsel-Version 2022/2023 aus den genannten Gründen keine Lohnsteuerbescheinigung ohne Identifikationsnummer in Papierform mehr erstellt. 

 

Update 23.05.2023

Mit dem nächsten Service-Release 12.34 (voraussichtliche Bereitstellung Mitte Juni) von Lohn und Gehalt wird Lohn und Gehalt wieder eine Papier Lohnsteuerbescheinigung erstellen, auch wenn keine Steuer ID-Nummer hinterlegt ist. 

 

Das Einreichen einer Lohnsteuerbescheinigung ohne ID-Nummer klären Sie bitte mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Update 23.05.2023

 

Mit dem nächsten Service-Release 12.34 (voraussichtliche Bereitstellung Mitte Juni) von Lohn und Gehalt wird Lohn und Gehalt wieder eine Papier Lohnsteuerbescheinigung erstellen, auch wenn keine Steuer ID-Nummer hinterlegt ist. 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.05.2023 13:12:36 von Selina_Heubeck
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