@TeamOettinger schrieb: Wir wissen, dass beim Übertrag bereits die Option Löschen wählbar ist, aber deckt das dann alle Bestände wie z.B. Belege Online ab? Ja, es wird alles 1:1 weitergebeben inkl. Lohn, wo wir uns aber nach Abgabe doch eine Kopie wünschen, wenn etwaige Prüfer einen an die Karre pinkeln wollen und man als Berater dann für die Zeit einstehen muss, als man das Mandat noch hatte. Daher gebe ich Daten via LAO nur ab, weil man nur da den Haken "Löschen nach Übertrag" setzen kann, weil man sonst bei Anfrage von Daten wirklich manuell noch hinterherlöschen muss, was aber beim Übertrag auch die DATEV zum gleichen Preis erledigen kann. Im Restaurant isst man die Deko ja schließlich auch mit 😉. @TeamOettinger schrieb: Wir räumen immer nebenbei etwas auf und sind uns jedes Mal unsicher, ob wir Bestände einfach löschen können, wenn ein Übertrag stattgefunden hat, besonders bzgl. Belege Online, da hier immer Mal wieder Positionen auf der mtl. DATEV-Rechnung zu bereits niederlegengten MDT auftauchen. Dann die PDF aus den DATEV Mitteilungen nutzen, wo DATEV rechtssicher niedergeschrieben hat, was man alles übertragen hat. Ist DUO dabei, kann man seinen Bestand löschen bzw. bin ich mir gar nicht sicher, ob DUO überhaupt ohne "Löschen nach Übertrag" übertragen werden kann, weil es davon keine Kopie gibt. Müsste man prüfen. Auf alle Fälle nicht in den LAO schauen. Dort steht nur drin, was man sich gewünscht hat zu übertragen aber nicht, was DATEV final wirklich übertragen hat, weil z.B. im RZ keine Daten lagen. Dann steht im LAO zwar z.B. ESt aber in der PDF steht ESt nicht mehr drin, weil die ESt nie im RZ lag und man nur geELSTERT hat. @TeamOettinger schrieb: Vielleicht gibt es kostengünstigere Varianten? Kommt drauf an. Bei 50 Belegen bin ich auch schmerzfrei und lade die einmal runter; archiviere die aufs Kanzlei-NAS und wenn ein Prüfer die sehen will, ist man bei 50 Belegen ja schnell durch. Das Symbol der Belegverknüpfung bleibt ja bestehen. Man löscht nur den Beleg dahinter weg, sodass man auch weiterhin sieht, wozu es einen Beleg gegeben hat.
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