Hallo zusammen, Datev schlägt vor, die Währungsdifferenzen aus in Fremdwährung geführten Bankkonten auf ein Bewertungskorrekturkonto zu buchen, das als Gegenkonto zu den GuV-Konten fungiert und ebenfalls unter der Bilanzposition Bank etc. ausgewiesen wird (jedoch nicht direkt unter dem jeweiligen Konto, insbes. bei mehreren Konten unschön). Wäre es nicht auch möglich die Währungsunterschiede bspw. monatlich, aber insbesondere auch zum Jahresende hin direkt in EUR auf dem Fremdwährungskonto zu erfassen? Wenn ich dort eine reine EUR-Buchung ohne z.B. USD-Wert erfasse wird der fortlaufende USD-Saldo ja nicht verändert. Die Aufwendungen und Erträge aus der GuV i.Z.m. Währungsumrechnung kann ich auch weiterhin ablesen und der Wert auf dem Bankkonto, in der Basiswährung, also in EUR steht in einem sachgerechten Verhältnis zu dem USD-Wert. Einziger Haken: Als GuV-Konto muss ich dann die Konten zu allgemeinen Wahrungsdifferenzen verwenden, also z.B. bei Aufwendungen im SKR03 Kto. 2150 "Aufwendungen aus der Währungsumrechnung" statt das eigentlich lt. Datev vorgesehene Kto. 2166 "Aufwendungen aus Bewertung Finanzmittelfonds". Beide fließen jedoch in der GuV in die selbe Position. Ich erkenne den Mehrwert des Bewertungskorrekturkontos an der Stelle nicht, gibt es eine rechtliche Grundlage oder habt ihr Anwendungsfälle in denen das gesonderte Konto hilft? Lieben Dank vorab und viele Grüße Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt
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