Vielen Dank für Ihre Antwort: Folgt man strikt dem Gesetzeswortlaut, würde ich Ihnen zustimmen. Allerdings sagen Literaturquellen, dass Rücklagen zu verrechnen sind, da ein Ausweis als EK voraussetzt, dass die Beträge zur Verlustdeckung zur Verfügung stehen: z.B. IDW-Handbuch (Auflage 2021), Kapitel F, 13.3.5.1, Rn 1485 Soweit die KapCoGes. über Rücklagen verfügt, kommt ein Ausweis nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteile nur in Betracht, wenn die Verluste vorweg mit den Rücklagen verrechnet werden. Diese „Vorwegverrechnung“ ist dabei allerdings nur ausweistechnischer Natur, d.h. letztlich werden die, i.d.R. auf Verlustvortragskonten (vgl. Kap. F Tz. 1467) erfassten, Beträge nur für den Ausweis in der Bilanz mit den entspr. Rücklagenkonten und, wenn diese nicht zur Deckung ausreichen, mit den Kapitalanteilen zusammengefasst ausgewiesen. Weil ein Ausweis als EK bei PersGes. voraussetzt, dass die entspr. Beträge zur Verlustdeckung zur Verfügung stehen (vgl. Kap. F Tz. 1468), ist nicht ersichtlich, weshalb gesellschaftsvertragliche Regelungen oder sonstige Vereinbarungen der Gesellschafter der ausweistechnischen Verrechnung der aufgelaufenen Verluste mit Rücklagen entgegenstehen sollen (so aber einschränkend IDW RS HFA 7 n.F., Tz. 51). Beck'scher Bilanzkommentar (13. Auflage 2022), §264c HGB, Rn 52: Sind aufgrund von Verlusten oder durch Entnahmen (→ Rn. 27, 36) Kapitalanteile von Kommanditisten unter Einbeziehung ggf vorhandener Rücklagen in die Verlustverrechnung (→ Rn. 42) negativ, ist ein Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile/Entnahmen von Kommanditisten“ als letzter Posten auf der Aktivseite auszuweisen. Ein saldierter Ausweis mit eventuell bestehenden positiven Kapitalanteilen anderer Kommanditisten und phG ist nicht zulässig (ebenso ADS 6 [ErgBd] § 264c Anm 22). Besteht gleichzeitig auch ein entspr Aktivposten für Komplementäre, müssen beide Posten gesondert ausgewiesen werden. Wäre es nicht möglich, einen entsprechenden Kontenzweck einzurichten, der dann die Rücklagen mit einbezieht in die Berechnung des "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil" und es somit dem Benutzer freizustellen, wie er damit umgeht? Vielen Dank und viel Grüße
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