Hallo, kann mir jemand erklären, wieso im ESt-Bescheid die Beiträge zur Krankenversicherung statt um 4% nur um 2% gekürzt werden? Kurz zur Erläuterung: Zusammenveranlagung, Ehefrau ist Alleinverdienerin mit EK aus nichtselbständiger Arbeit i. H. v. ca. 200.000 €. Der Renteneintritt erfolgte in 2022 rückwirkend zum 01.12.2021. Kann sich irgendwas davon auf die Höhe der Kürzung auswirken? Eigentlich doch nicht, oder?
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