Hallo Nicole, nachträglich kann ich den Haken wie es aussieht nicht mehr setzen, wenn da schon Kalenderbuchungen in der Zeit gemacht wurden. Es erscheint die Fehlermeldung ln08630, zu der ich keine weiteren Informationen finden konnte. Schade, aber in diesem Fall muss ich wohl erneut monatlich die Buchungen anstoßen.
... Mehr anzeigen
Bei mir funktioniert das bei dem Ausfallschlüssel Elternzeit nie. Mutterschutz geht monatsübergreifen, Elternzeit nicht. Auch nicht nach Abrechnung der Lohnabrechnung. Hier muss jeden Monat weiterhin "Übernahme in den Kalender" geklickt werden, obwohl der gesamte Zeitraum im ersten EZ-Zeitraum erfasst ist.
... Mehr anzeigen
Das gleiche Problem habe ich beim Jahreswechsel auch ständig. Und ein "offen lassen" ist nicht möglich, da es sich ja um einen bereits erfassten Buchungsvorschlag handelt. Ich finde die "Notlösung" auch unpraktikabel. Hier wäre es wirklich schön, wenn man den eingespielten Buchungsvorschlag irgendwie in das nächste Jahr bekäme.
... Mehr anzeigen
Und das ist auch gut so, weil man ja nicht manuell Mails weiterleitet, sondern den Prozess zu 99% automatisiert aka kommt eine Rechnung auf rechnung@firma.de rein, wird diese an uploadmail@datev.de automatisiert weitergeleitet. Ergo stünde dann in den Notizen zu jeder Rechnung sowas wie Ihre Rechnung XXXXX vom 15.06.2023 für den Vertrag ZZZZZ. Ja, da hast du allerdings Recht, vielen Dank noch mal für die Erinnerung an diese Workflows. 😀
... Mehr anzeigen
Als Steuerberaterin und auch meine Mandanten möchten Belegen, die sie per Upload Mail an DUO senden, gerne Notizen/weitere Informationen hinzufügen für den Bearbeiter. Am besten ohne nachträglich die einzelnen Belege in DUO zu bearbeiten. Wenn die Betreffzeile einfach in das Notizfeld übernommen werden könnte, wäre das eine große Hilfe. Die Idee hatten auch bereits einige Mandanten und jedes Mal muss ich sagen, dass das nicht möglich ist.
... Mehr anzeigen
Weitere Ideen mit folgender Beschriftung anzeigen:
Hallo Frau Schöneweis, ich habe es genauso gemacht und trotzdem wurde der Darlehensbetrag nicht gemindert. Im Oktober 2022 Sondertilgung ohne Lohnart erfasst und auch im November 2022 noch keine Minderung des Darlehensbetrags/der Zinsen (geldwerter Vorteil). Viele Grüße Pia
... Mehr anzeigen