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Darlehen

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letzte Antwort am 03.08.2023 16:47:56 von Lohnabteilung
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UWigge
Beginner
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Nachricht 1 von 9
2427 Mal angesehen

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu Lohn und Gehalt. Es geht um ein Darlehen. Der AG hat dem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt. Dieses habe ich auch als Darlehen hinterlegt. Monatlich wird das Darlehen mit der Gehaltszahlung getilgt. Dieses wird in der Ergebnisübersicht gelistet. 

 

Jetzt hat der Mitarbeiter 2 x eine Betrag an den AG als Sondertilgung überwiesen. Wie kann ich das in Lohn und Gehalt dokumentieren, damit es richtig verbucht wird. 

 

Wenn ich es in der Spalte Sondertilgung erfasse wird es in der Ergebnisübersicht nicht angezeigt bzw. nochmal vom Lohn abgezogen. 

 

Vielen Dank für die Mithilfe.

 

Viele Grüße

 

 

U.Wigge

 

 

 

Kategorie durch @Sabine_Enachescu geändert.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 9
2406 Mal angesehen

Den Nettoabzug des Darlehens mit einer Habenbuchung über die Bewegungsdaten neutralisieren.

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UWigge
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Hallo, 

vielen Dank für die Antwort. 

Mit welchen Lohnart machen Sie das?

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 9
2343 Mal angesehen

@UWigge  schrieb:

Mit welchen Lohnart machen Sie das?


 

Sie haben zunächst die Sondertilgung beim Darlehen erfasst (wird im Darl-Verlauf als Tilgung berücksichtigt)! 

cro_0-1649400777342.png

(Diese Darlehenslohnart(en) kann nicht über die Bewegungsdaten angesprochen werden)

 

Dann z.B. mit dem Standardnettoabzug 9010 (evtl. umbenennen oder kopieren) im Nettobereich (keine Auswirkung auf Dar-Verlauf) wieder zurechnen (auf die richtige Kontierung im Buchungsbeleg achten). 

 

 

 

PS: Damit ist die eigenständige Sondertilgung durch den Mitarbeiter neutralisiert und dokumentiert.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 9
2288 Mal angesehen

Hallo zusammen,


wenn die Sondertilgung außerhalb der Lohnabrechnung/Gehaltszahlung erfolgt, erfassen Sie im Darlehensvertrag bei der Sondertilgung lediglich den Betrag und den Monat. Erfassen Sie keine Lohnart bzw. löschen Sie diese heraus. Damit wird der Darlehens-Restbetrag reduziert.


In der Darlehensübersicht wird die "Rate" und die "Sondertilgung" in gesonderten Spalten ausgewiesen. In der Mitarbeiterauswertung Darlehenswerte erfolgt ebenfalls ein gesonderter Ausweis. In der Spalte "Tilgung (inkl. Sondertilgung)" wird die Rate plus Sondertilgung angezeigt.

 

Vielen Dank @cro für Ihre Beiträge.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
UWigge
Beginner
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Nachricht 6 von 9
2254 Mal angesehen

Vielen Dank für die Tipp. Hat funktioniert 🙂

 

 

Viele Grüße

Panthera
Beginner
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Nachricht 7 von 9
2088 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

 

ich habe es genauso gemacht und trotzdem wurde der Darlehensbetrag nicht gemindert. Im Oktober 2022 Sondertilgung ohne Lohnart erfasst und auch im November 2022 noch keine Minderung des Darlehensbetrags/der Zinsen (geldwerter Vorteil). 

 

Viele Grüße

Pia

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
2013 Mal angesehen

Hallo,


wenn die Sondertilgung den Restbetrag nicht mindert, kann es an folgenden Ursachen liegen:

 

  • Der Mitarbeiter ist unterbrochen und die Darlehenstilgung ist ausgesetzt.
  • Die Sondertilgung wurde für einen anderen Monat als den aktuellen Abrechnungsmonat hinterlegt.
  • Bei der Darlehensaussetzung wurde „ja“ ausgewählt.


Sollte nichts davon zutreffen, prüfen wir den Sachverhalt gerne individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnabteilung
Beginner
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Nachricht 9 von 9
1712 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe zu einem Darlehen (Lohn und Gehalt) eine Sondertilgung wie von Ihnen beschrieben ohne Lohnart eingetragen. Doch wird dieser Betrag nicht vom Darlehen abgezogen. Könnte es sein, dass ich schon bei der Anlage des Darlehens einen Fehler gemacht habe?

Das zinslose Darlehen wurde in 8/22 gezahlt. Allerdings wurde der Betrag nicht über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Daher habe ich an dieser Stelle die Lohnart weggelassen. Es wurde vereinbart, dass der Darlehensbetrag erst in 7/23 in einem Betrag zurückgezahlt wird.

 

Lohnabteilung_0-1691073770046.png

 

 

Egal ob ich bei der Tilgung oder Sondertilgung eine Lohnart eingebe oder nicht, der Restbetrag des Darlehens bleibt immer bei dem ursprünglichen Darlehensbetrag.

 

Freundliche aber ratlose Grüße

 

 

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letzte Antwort am 03.08.2023 16:47:56 von Lohnabteilung
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