@salzinger: Diese Behauptung ist meiner Meinung nach falsch, wenn man die Veröffentlichung des FinMin Schleswig-Holsteins zu der USt-Senkung im Zeitraum 1.7.2020-31.12.2023 zu Rate zieht, die mangels Infos zur neuen USt-Senkung erstmal gelten müsste: Zu beachten ist, dass Milch- und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 %, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 4 und Nr. 35 der Anlage 2 des UStG), bei der Abgabe im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als Getränkeabgabe in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen sind [159] Fundstelle(n): Grundlagen NWB NAAAE-97151 https://datenbank.nwb.de/Dokument/545733/159 FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinformation v. 5.7.2020 - VI 358 - S 7220 - 064, MwStR 2020 S. 724.
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