Hallo lukasklein, die Auffassung des Finanzamtes ist meiner Ansicht nach korrekt. Das Flurstück ist in 1000 Teile aufgeteilt. Beispielsweise entfallen 850 davon auf Wohnungen und die restlichen 150 auf die Tiefgaragenstellplätze. Ihr Mandant bezieht davon 100 durch seine Wohnung und 15 durch seinen Tiefgaragenstellplatz. Die restlichen 885 Anteile teilen sich auf die üblichen Wohnungen und Tiefgaragenstellplätze auf. Wenn man von 1000 m² Grundstücksfläche ausgeht, dann werden ihrem Mandanten somit 115 m² von 1000 m² zugerechnet. Dabei entsteht auch keine neue Fläche. Ich hoffe meine Ausführung ist verständlich. Beste Grüße
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