Hallo Frau Lübbert, in den Monaten, in denen Sie Bewegungsdaten erfassen (müssen), können Sie die automatische Abrechnung nicht nutzen. Sie müssen spätestens im letzten Verarbeitungslauf am Vortag der automatischen Abrechnung die Bewegungsdaten senden. In dem Fall erfolgt an dem Tag, an dem sie die Bewegungsdaten senden eine "normale" Abrechnung. Die automatische Abrechnung wird dann in dem Monat nicht durchgeführt, weil die Abrechnung bereits erstellt ist. Wenn Sie wissen, dass Bewegungsdaten erfasst werden müssen, Sie diese aber noch nicht wissen, müssen Sie die Automatische Abrechnung (spätestens einen Tag vor der Abrechnung) deaktivieren und die Stammdaten ins Rechenzentrum setzen. Nach erfolgter Abrechnung bzw. mit der Abrechnung sollten Sie die Automatik für die Folgemonate wieder aktivieren. Sinnvoll ist die automatische Abrechnung nur dann, wenn selten bis gar keine Bewegungsdaten erfasst werden sollen. Sofern die Erfassung von Bewegungsdaten immer wieder vorkommt, würde ich die Durchführung der Automatischen Abrechnung nicht empfehlen. Viele Grüße Uwe Lutz
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