Hallo, normalerweise sollte das nicht passieren, wenn die Kürzung auf nk/k steht. Wenn jemand nur 1 Monat Elternzeit nimmt und trotzdem diese BAV weiterlaufen lassen möchte und den Umwandlungsbetrag selber übernimmt, so lasse ich es mit der Überzahlung im nächsten Monat verrechnen. Dann sind wieder beide Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag) ausgeglichen. Wenn die Gehaltsumwandlung nun trotz Ausfallschlüssel K6 und der Kürzung im Ausfallmonat trotzdem noch durchgeführt wird, dann würde ich nach Rücksprache und Ruhendmeldung des Versicherungsvertrages bei der Versicherungsgesellschaft in DATEV den Vertrag zum 31.05.2022 beenden. Somit sollte dieser Vertrag vorerst nicht mehr bedient werden. Wenn der Arbeitnehmer dann aus der Fehlzeit wiederkommt, muß wieder eine Meldung an die Versicherungsgesellschaft erfolgen, um die Weiterführung des Vertrages zu bestätigen. In diesem Fall wird der Vertrag dann wieder neu angelegt. Auf jeden Fall mit der Versicherungsgesellschaft klären, sonst wird weiterhin tapfer abgebucht. Constanze
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