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Unterbrechungsmeldung während der ersten vier Wochen wird nicht erstellt

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letzte Antwort am 18.05.2022 08:28:42 von Nina_Schöneweis
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ChRei
Beginner
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Hallo Zusammen! ...ich habe bei einem MA in den ersten vier Wochen der Beschäftigung den Ausfallschlüssel K0 hinterlegt. AZ ist hinterlegt, VollDEÜV = ok, Standardentlohnung Gehalt = ok, trotzdem wird die Unterbrechnungsmeldung nicht erstellt. Ich finde auch keine Möglichkeit diese manuell anzustoßen...was kann ich tun?

 

Vielen Dank schon mal für Euren Input und Unterstützung!

 

 

Hayen
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hat der AN die Arbeit angetreten oder war er/sie ab dem ersten Tag krank. 

 

- Krank ab 1. Tag: Eintrittsdatum in Unternehmen ist dann der erste Tag, an dem die Arbeit aufgenommen wurde, z.B. 09.05. ... eine Unterbrechungsmeldung ist nicht notwendig, da die Anmeldung zum 09.0.5. erfolgt. Die AU wird mit "Krank bei Eintritt" erfasst.  

 

- Eintritt 01.05. ... krank ab 09.05. AU mit Krankengeld erfassen. Dann sollte mit Abrechnung auch die Unterbrechungsmeldung erstellt werden. 

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ChRei
Beginner
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Nachricht 3 von 5
290 Mal angesehen
Hallo, vielen Dank für die Antwort - die Unterbrechung ist in der Mitte des Monats für 2 Tage und der Ausfallschlüssel ist korrekt erfasst. Trotzdem wird keine Meldung generiert und abgesetzt, dass ist das Problem. Alles richtig hinterlegt - deshalb bin ich auch etwas ratlos
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cro
Experte
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Nachricht 4 von 5
267 Mal angesehen

Ausfallschlüssel K6 verwenden für Krankengeld. K0 ist ohne Krankengeld.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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225 Mal angesehen

Hallo, 


eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung wird erstellt, wenn mindestens ein voller Kalendermonat unterbrochen ist.

 

Für zwei Tage Unterbrechung (z. B. mit dem Ausfallschlüssel K6 Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch) ist keinerlei DEÜV-Meldung zu erzeugen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.05.2022 08:28:42 von Nina_Schöneweis
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