Hallo, während eines unbezahlten Urlaubs hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohn, da er keine Arbeitsleistung erbringt. Dadurch hat er auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, denn es wäre ja bei Nicht-Krankheit auch kein Lohn gezahlt worden. Eine Ausnahme wäre, wenn AG und AN vereinbaren, dass ein unbezahlter Urlaub bei Krankheitseintritt endet. Das wird wohl in 99,99% der Fälle kein Arbeitgeber machen. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat an, muss eine Abmeldung mit Grund 34 erstellt werden. Der letzte Arbeitstag wäre in dem Fall der Tag, bevor der unbezahlte Urlaub begann. Die Meldung sollte über Lodas erstellt werden, wenn man es in den Fehlzeiten entsprechend hinterlegt. Gruß
... Mehr anzeigen