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DÜ Protokoll manuelle Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 16.03.2023 08:34:34 von Uwe_Lutz
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TSM
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe versucht eine Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.

Wie erhalte ich ein Protokoll?

 

Eckdaten:

 

02/23 Abrechnung ist bereits erfolgt 

AN - Austritt 17.03.2023

 

Auswertungen 440

Auswertung 441

Auswertung 442 angelegt

 

Probeabrechnung 03/23 Arbeitsbescheinigung ersichtlich.

 

Übermittlung nicht erst nach Abrechnung 03/23.

 

 

 

Dann habe ich DÜ-Arbeitsbescheinigung gewählt

 

TSM_0-1678950558209.jpeg

 

TSM_1-1678950584582.jpeg

 

Wo erhalte ich eine Bestätigung,

dass die Übermittlung funktioniert hat?

 

Lieben Dank im Voraus.

 

 

 

 

 

 

 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo TSM,

 

es wird ja immer um "Halb" verarbeitet, heißt 7:30 Uhr, 8:30 Uhr usw.

 

Wenn Sie eben gesendet haben, sollten Sie ca. 9.30 Uhr die Auswertung 442 von Datev zurückbekommen.

 

Viele Grüße

Sailor

TSM
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
386 Mal angesehen

Ich hatte die gleiche Vorgehensweise bereits am 09.03.2023 getätigt und finde leider nichts.

Muss ich vielleicht den AN vorwegabrechnen?

 

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TSM
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
379 Mal angesehen

Laut Schreiben von der Agentur für Arbeit an den AN,

sollte die Übermittlung bis zum 03.04. erfolgen.

 

Der AN schreibt uns täglich an und verlangt auch eine Kopie der Arbeitsbescheinigung.

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 6
376 Mal angesehen

@TSM  schrieb:

Ich hatte die gleiche Vorgehensweise bereits am 09.03.2023 getätigt und finde leider nichts.

Muss ich vielleicht den AN vorwegabrechnen?

 


Das ist nicht notwendig. Sie sollten aber einmal auch im Hinweis- und Fehlerprotokoll gucken.

 

 

 

 

NACHTRAG: Wenn der Monat 03/2023 noch nicht abgerechnet ist, wird dieser in den Entgelten auch nicht bescheinigt. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie doch eine Vorwegabrechnung durchführen.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
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@TSM  schrieb:

 

 

Der AN schreibt uns täglich an und verlangt auch eine Kopie der Arbeitsbescheinigung.

 


Dies ist eigentlich bei der elektronischen Übermittlung nicht mehr vorgesehen. Der AN bekommt die übermittelten Daten von der Bundesagentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt.

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letzte Antwort am 16.03.2023 08:34:34 von Uwe_Lutz
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