Hallo an alle, ab Sommer 2023 werden einige Konto-/Textschlüsselkombinationen nicht mehr in der Auswertung berücksichtigt. Dazu bekommt man jetzt schon Hinweise. Der Textschlüssel 644 (Viehseuchenbeitrag) ist mit dem Sollkonto 5049 und Habenkonto 4970 hinterlegt, gemäß Textschlüsselplan 2023. Trotzdem ist diese Kombination in den Hinweisen als nicht zulässig enthalten. Kann mir da jemand sagen warum das so ist? Ferner wurden die Pachtzahlungen auf den Konten 6315 001, 6315 002 u.s.w. den verschiedenen Verpächtern zugeordnet (Kontobeschriftung). Auch das wird beanstandet. Darf man im betrieblichen Rahmen gar keine "Unterkonten" mehr anlegen? Bei Privatentnahmen ist es ja kein Problem. Vielen Dank schonmal im Voraus 🙂
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