Liebe DATEV, ich hätte einen Verbesserungsvorschlag in Kanzlei-Rechnungswesen: Ich habe einen Bauleister als Mandant, welcher natürlich Bauleistungen erbringt, aber auch welche empfängt. D.h., ich habe ständig mit den Nachweisen der Steuerschuldnerschaft (13b UStG) und bei Eingangsleistungen auch mit den Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG zu tun. Und leider auch damit, deren Gültigkeit zu überwachen, da das Unternehmen das nicht selbst überwachen kann oder eher möchte. Mein Vorschlag wäre, in Kanzlei-Rewe eine Kontrolle einzubauen, dass z.B. beim Bebuchen des Kontos 8337 (Ausgangs-Bauleistungen) oder 3120 (Eingangsbauleistungen) ein Popup-Fenster aufgeht, um gleich einen Gültigkeitszeitraum einer Bescheinigung nach 13b oder 48b eingeben zu können, sofern man in den Stammdaten keinen Gültigkeitszeitraum der entsprechenden Bescheinigung erfasst hat. Derartige Felder wären in den OPOS-Stammdaten mit aufzunehmen, so wie man dort auch Steuernummer oder USt-ID-Nummer erfassen kann. Wenn man es in den Stammdaten eingibt müsste es einen Prüfmechanismus im Hintergrund geben, welcher sofort meckert, wenn ich über den Debitor oder Kreditor ein Konto für Bauleistungen anspreche, dessen Bescheinigung entweder abgelaufen oder noch gar nicht vorhanden ist. Dann müsste es auch eine Auswertung geben, welche die Buchungen mit dem Gültigkeitszeitraum abgleicht und überall rote Kreuzchen setzt, wo eine Bescheinigung entweder gar nicht erfasst wurde, oder abgelaufen ist. Ähnlich wie z.B. bei Minusbeständen im Kassenbericht. Das wäre cool, wenn es sowas in der Art geben würde 😊
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