Hallo Zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Energiepreispauschale. Wann ist die Verrechnung mit der Lohnsteueranmeldung vorzunehmen, wenn ich monatlich versetze Lohnsteueranmeldung habe. Beispiel: Lohnsteueranmeldung Juli wird zum 10. September an das Finanzamt übermittelt. Ist die EPP dann hier schon zu berücksichtigen, oder erst mit der Lohnsteueranmeldung August, welche zum 10. Oktober an das Finanzamt übermittelt wird? Wann erfolgt die Auszahlung? Die Löhne August werden zum 15. Septembergezahlt. Ist die EPP dann hier zu berücksichtigen oder mit dem Septemberlohn, welcher zum 15. Oktober gezahlt wird? Danke & Viele Grüße
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