Hallo Zusammen,
kann mir einer von Euch mitteilen wie ein Kommanditist behandelt wird, der einen Minijob ausübt?
Wenn ja, gibt es dazu eine Gesetztes-Quelle?
Vielen Dank & Viele Grüße
@MilenaRoettger schrieb:kann mir einer von Euch mitteilen wie ein Kommanditist behandelt wird, der einen Minijob ausübt?
Sie meinen im Unternehmen in dem er als Kommanditist eingetragen ist? Ich würde behaupten als Minijobber. Er ist ja schließlich nur ein Geldgeber ohne besondere Rechte. In meinen Augen also Standardfall.
[EDIT]
Im Regelfall ein ganz normaler Arbeitnehmer. Wenn er natürlich nur einen Minijob macht, sollte damit das gleiche Recht gelten.
Nicht ganz. Die Person ist in einem Unternehmen als Kommanditist mit 20% tätig und soll in einem anderen Unternehmen als Minijobber eingestellt werden.
Wo sehen sie dann das Problem? Welche Besonderheit liegt denn bei dem anderen Unternehmen - wo er ja insofern nichts ist außer Arbeitnehmer - vor?
Vielleicht ist ja das eine Unternehmen Gesellschafter des anderen Unternehmens und es könnte ein "Weisungsrecht" geben. Ich fürchte, dieser Fall könnte hier ohne die vielen Details schwer zu beurteilen sein.
Selbst wenn dem so wäre, müsste ein Kommanditist mit 20% aber schon gesellschaftsvertraglich solche Rechte eingeräumt bekommen haben...
... also die Wahrscheinlichkeit, dass hier keine Rentenversicherungspflicht im Minijob vorliegt, ist doch relativ gering und sonst...
... es bleibt - sollten tatsächlich gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen - sonst immer ein Statusfeststellungsverfahren.
Hier ist der Sachverhalt etwas detaillierter erklärt:
Die Person hat 20 % Anteile an der KG, wie normaler AN, keine Sonderrechte, kein GF, kein Veto.
Der Minijob wäre bei einem Einzelunternehmen.
Muss die Person hier Lohnsteuer abführen? Es liegen aufgrund des Kommanditisten-Verhältnisses keine außerbetrieblichen Einkünfte vor.
Wie ist hier die sozialversicherungsrechtliche Behandlung?
@MilenaRoettger schrieb:Hier ist der Sachverhalt etwas detaillierter erklärt:
Die Person hat 20 % Anteile an der KG, wie normaler AN, keine Sonderrechte, kein GF, kein Veto.
Der Minijob wäre bei einem Einzelunternehmen.
Okay, Nachfrage explizit: Sie wollen ja die Beurteilung als Minijobber wissen. Daher wollte ich eigentlich wissen was es in diesem zu beurteilenden Arbeitsverhältnis für Besonderheiten gibt. Ich lese hier aktuell keines. Also hat das Einzelunternehmen in irgendeiner Form mit der KG (aus der der Kommanditist kommt) zu tun?
Wenn nein, dann sehe ich noch immer kein Problem ihn im EU als Minijobber zu beschäftigen.
Sollte ein Minijob möglich sein, aktuell sehe ich noch nichts was dagegen spricht, @renek hat bereits nach Besonderheiten gefragt, könnten die 2% Pauschsteuer abgerechnet werden.
Dann wäre keine individuelle Lohnsteuer zu berücksichtigen.