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Steuer-ID Minijobber bei der Jahresmeldung

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letzte Antwort am 08.12.2021 14:27:48 von Gökhan_Aras
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MilenaRoettger
Beginner
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Hallo liebe Datev-Community,

 

kann mir einer von Euch mitteilen was passiert wenn ich mit der Dezemberabrechnung und der darauffolgenden Jahresmeldung keine Steuer-ID bei einem Minijobber hinterlegt habe? 

 

Ggf. kein Monatsabschluss möglich? 

Ggf. Korrektur der Jahresmeldung, sobald die Steuer-ID nachgereicht wurde?

 

Vielen Dank & Viele Grüße

Milena 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
258 Mal angesehen

Hallo Milena,


bitte beachten Sie hierzu unserem Dokument .


Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass für geringfügig entlohnt Beschäftigte zukünftig DEÜV-Entgeltmeldungen (außer DEÜV-Anmeldungen), um einen "Steuerbaustein“ zu erweitern sind.

Die erweiterte Meldepflicht gilt für alle Meldungen, die ab dem Datum 01.01.2022 erstellt werden.

Dies betrifft somit auch die DEÜV-Jahresmeldungen 2021, wenn die Abrechnung nach dem 01.01.2022 durchgeführt wird. Auch wenn Sie nach dem 01.01.2022 DEÜV-Meldungen aus dem Vorjahr korrigieren müssen, müssen die Angaben zur Steuer ergänzt werden.


In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber keine Steuernummer oder der Arbeitnehmer keine Steuer-ID hat und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird. In diesen Fällen wird die DEÜV-Meldung auch ohne Daten im Steuerbaustein übermittelt.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2021 14:27:48 von Gökhan_Aras
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