Hallo liebe Datev-Community,
kann mir einer von Euch mitteilen was passiert wenn ich mit der Dezemberabrechnung und der darauffolgenden Jahresmeldung keine Steuer-ID bei einem Minijobber hinterlegt habe?
Ggf. kein Monatsabschluss möglich?
Ggf. Korrektur der Jahresmeldung, sobald die Steuer-ID nachgereicht wurde?
Vielen Dank & Viele Grüße
Milena
Hallo Milena,
bitte beachten Sie hierzu unserem Dokument .
Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass für geringfügig entlohnt Beschäftigte zukünftig DEÜV-Entgeltmeldungen (außer DEÜV-Anmeldungen), um einen "Steuerbaustein“ zu erweitern sind.
Die erweiterte Meldepflicht gilt für alle Meldungen, die ab dem Datum 01.01.2022 erstellt werden.
Dies betrifft somit auch die DEÜV-Jahresmeldungen 2021, wenn die Abrechnung nach dem 01.01.2022 durchgeführt wird. Auch wenn Sie nach dem 01.01.2022 DEÜV-Meldungen aus dem Vorjahr korrigieren müssen, müssen die Angaben zur Steuer ergänzt werden.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber keine Steuernummer oder der Arbeitnehmer keine Steuer-ID hat und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird. In diesen Fällen wird die DEÜV-Meldung auch ohne Daten im Steuerbaustein übermittelt.