Hallo liebes DATEV-Team, gibt es Planungen, die Voraussetzungen für den Einsatz von DATEV Upload Mail zu reduzieren? Durch diese Einschränkungen finde ich die Lösung trotz des Potentials noch etwas unattraktiv. Die Voraussetzungen laut Dok.-Nr. 1007550 lauten: Dateiformate: PDF, TIF, TIFF Maximal Datei- /E-Mail-Größe 20 MB Pro E-Mail: max. 10 Dokumente Am meisten stört mich hieran der die Limitierung auf 10 Anhänge. Bis vor 1 1/2 Jahren war das Limit ja noch ein einziger Beleg (siehe Foreneintrag), also ist das ja schonmal ein Fortschritt. Ich frage mich allerdings, warum man bei 10 aufhören sollte? Diese Zahl wirkt auf mich irgendwie willkürlich. Dies sorgt dafür, dass zwei Szenarien in der Praxis umständlicher sind, als sie sein müssten: Diverse Mandanten erhalten regelmäßig mehrere (>10) Rechnungen eines Lieferanten in einer Mail. Eine Mailweiterleitung kann hier also nicht eingesetzt werden. Scan2Mail: Wenn man mehrere Belege mit jeweils einer Seite per Scan2Mail-Funktion eines Scanners hochladen will, müsste der Anwender selber darauf achten, dass dieser "Stapelscan" 10 oder weniger Seiten umfasst. Außerdem verstehe ich die Limitierung auf PDF und TIF(F) nicht, da der Belegtransfer ja auch diverse andere Dateitypen verarbeiten kann. Zumindest Bilder (JPG, PNG etc.) sollten doch drin sein. Vor der Vorstellung von DATEV Upload Mail haben wir kanzleiintern ein ähnliches System genutzt. Mandanten können uns Mails an belege@[domain] senden. Diese werden dann anhand des Absenders dem Mandanten zugeordnet, alle Anlagen (egal wie viele), die nicht im Mail-Body sind (Logos, Signaturen etc.) werden dann in einem Ordner abgelegt und dort greift dann die Ordnerüberwachung des DATEV Belegtransfers. Hierbei werden noch diverse Anlagen rausgefiltert (AGBs, unerwünschte Dateitypen etc.). Diese Lösung ist uns jedoch auf die Dauer zu wartungsintensiv. Außerdem muss hierfür ein Rechner 24/7 im Betrieb sein, auf dem mein Outlook-Skript und Belegtransfer laufen. Ein kompletter Wechsel auf DATEV Upload Mail hapert jedoch noch an den oben genannten Punkten.
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