@Andrea1969 schrieb: Hallo zusammen, wir schreiben Rechnungen für sonstige Leistungen, beispielsweise mit einem Leistungszeitraum 15.07.20 - 14.07.21. Da bei sonstigen Leistungen das Ende des Leistungszeitraums maßgeblich für die Umsatzsteuer ist, erstellen wir die Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer. ... Hallo Andrea, da bei mir ähnliche Sachverhalte zu verbuchen sind (siehe auch mein Thread vom 05.02.2021 Bilanzielle Behandlung Dauerleistung über den Bilanzstichtag mit Zahlung im Jahr des Laufzeitendes) würde mich interessieren, wie Ihr die Rechnungen verbucht, für die im Jahr 2020 keine Zahlung eingeht. Die Frage stellt sich mir, weil die Umsatzsteuer mit 19% aufgrund der Entstehung der Umsatzsteuer am Laufzeitende zu berücksichtigen ist (die Steuer entsteht gem. §13 Abs.1 Nr. 1 a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind) - d.h. am Ende der Laufzeit, sofern die Zahlung nicht früher erfolgt. Wenn die Rechnung also noch in 2020 gezahlt wird, entsteht die Umsatzsteuer vollständig in 2020, ansonsten erst in 2021. Bei einer Zahlung in 2021 wäre m.E. eine Abführung der USt für einen VA-Zeitraum in 2020 nicht richtig. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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